Grund dafür ist, dass für die Nichteinhaltung der Covid-19 Maßnahmen der Betreiber der Sportstätte haftet. Das heißt konkret: Halten die SportlerInnen bspw. den Mindestabstand von 2 Metern nicht ein, so haftet der Verein für die Verwaltungsübertretung und muss mit einer Geldstrafe von bis zu € 3.600.- rechnen. Diese Verantwortung ist aus aktueller Sicht nicht tragbar, wir hoffen aber zu einem späteren Zeitpunkt im Sommer die Anlage öffnen zu können. Nähere Infos dazu können unter folgendem Link nachgelesen werden: https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/H%C3%A4ufig-gestellte-Fragen-Sport-Veranstaltungen.html Beachvolleyball Kindertraining
Nähere Infos dazu findet ihr hier: http://www.volleynet.at/corona-update-verordnung-und-oevv-empfehlungen-ab-15-05-2020/ Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht und hoffen hier auf euer Verständnis. Wenn es Anregungen dazu gibt, freuen wir uns über eure Rückmeldungen!
Wir halten euch am Laufenden und melden uns natürlich, wenn es hier erfreulichere Neuigkeiten gibt. Bis dahin, bleibt fit und vor allem gesund! Schöne Grüße, Fabien Pfeifenberger Sektion Volleyball
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Der Sportverein Raiba Ried Archiv
February 2022
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